Krankheit, Behinderung, Unfall oder eine belastende Wendung können einen Menschen aus der Bahn werfen.
Manchmal wird die Person so sehr eingeschränkt, dass sie sich kaum noch um den Haushalt, ihr leibliches Wohl, die Finanzen und die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben kümmern kann.
Steht kein Familienmitglied oder keine vertraute Person zur Verfügung ehrenamtlich zu unterstützen, kann vom zuständigen Amtsgericht eine rechtliche Betreuung eingerichtet werden.
Dazu sind im Vorfeld nötig:
- die formlose Anregung einer rechtlichen Betreuung beim zuständigen Amtsgericht
- ein medizinisches Gutachten
- der Beschluss des Betreuungsgerichtes über den Aufgabenkreis und
- die Person des Betreuers oder der Betreuerin
In diesem Prozess arbeiten Gericht und kommunale Betreuungsstelle Hand in Hand. Dem Landkreis Gifhorn stehen dafür mehrere Betreuerinnen und Betreuer zur Verfügung. Dieser Gruppe gehöre ich an.
Bin ich für eine Person zur Betreuerin bestellt, finden wir gemeinsam heraus, was als nächstes dran ist.
Im Folgenden die Schwerpunkte meiner Arbeit:
Finanzen, Rechts- Antrags- und Behördenangelegenheiten
Mit Ihnen oder für Sie …
- beantrage ich die Ihnen zustehenden Gelder, um Ihren Lebensunterhalt und Ihre Wohnung zu sichern.
- nehme ich Kontakt zu Gläubigern auf, vereinbare Stundungen, Tilgungsvereinbarungen oder erarbeite kreative Lösungen zur Schuldenregulierung.
- Beantrage ich die Prüfung eines Grades der Behinderung und in Folge die Ausstellung eines Ausweises, ggf. mit Wertmarke.
Gesundheit
Mit Ihnen oder für Sie beantrage ich je nach Bedarf …
- die Prüfung eines Pflegegrades und in Folge die Einrichtung eines Pflegenetzwerkes.
- Kurzzeitpflege oder einen Heimplatz.
- einen Menüdienst.
- Umbaumaßnahmen, um Ihnen das Leben in den eigenen vier Wänden zu erleichtern.
- notwendige Verordnungen, Medikamente, medizinische Hilfsmittel, Kuren oder Erholungsreisen.
- die Unterstützung für den Aufbau eines tragfähigen sozialen Netzwerkes in Ihrer Umgebung. Es stehen im Landkreis viele Vereine und Gruppen mit erfahrenen und engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Verfügung.
Wohnung
Ich unterstütze Sie gegebenenfalls …
- bei der Wohnungssuche.
- bei Wohnungswechsel.
- bei Prüfung der Nebenkostenabrechnungen.
- bei Umzug in ein Pflegeheim.
- bei Antrag auf Wohnungseinrichtung.